Der Bundbrief

 

Wir, die Brüder

Lubbert, Domherr und Probst am Busdorfstift, und

Wilhelm Westphalen und ebenso die Brüder

Lubbert, Friedrich, Ludeke und Dietrich Westphalen

geben für uns und unsere Erben in diesem Brief kund:

Allen, die in unserer Freiheit Fürstenberg wohnen wollen,

verleihen wir folgende Vorrechte:

Wer zu uns zieht, ist die ersten zwei Jahre frei von Pacht und Abgaben.

Wer Wald rodet und Land urbar macht,

ist die ersten sechs Jahre von Pacht und Zehntabgabe befreit.

Das Holz und den Wald, das Wasser und die Felder

dürfen die Siedler mit ihrem Vieh im gleichen Maße nutzen wie wir selbst.

Dafür verpflichten wir die bespannten Bauern,

an sechs Tagen im Jahr mit ihren Pferden für uns zu arbeiten.

Bei der Ernte sollen sie jede zehnte Garbe für uns auf dem Felde liegen lassen.

Am Michaelistag sollen sie uns einen Scheffel Korn liefern

von jedem Morgen Landes, den sie eingesät haben.

Jedes Haus soll uns zu Fastnacht ein Huhn und zu Ostern vierzig Eier geben.

Wir wollen den Bewohnern einen Richter einsetzen, damit er über Streit oder Diebstahl urteilt,

und ein jeder sein Recht vor Gericht einfordern kann.

Wer in Fürstenberg wohnt, kann frei und ungehindert wieder fortziehen,

wann er Lust hat, und wenn er uns nichts mehr schuldet.

Wir Westphalen geloben unseren Mitbewohnern das hier Verbriefte einzuhalten

ohne jede Arglist, zuverlässig, beständig und unverbrüchlich.

Zur Urkunde und als Zeugnis der Wahrheit haben wir, die Brüder

Lubbert, Domherr und Probst am Busdorfstift, und

Wilhelm Westphalen und ebenso die Brüder

Lubbert, Friedrich, Ludeke und Dietrich Westphalen

unsere Siegel an diesen Brief gehängt.

Gegeben im Jahre des Herrn

eintausend vierhundert vierzig und neun, am Tage des heiligen Blasius.

Gekürzte Fassung anlässlich des 550jährigen Jubiläums

Bearbeitung: Bernhard Nolte 1999