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Wir,
die Brüder Lubbert,
Domherr und Probst am Busdorfstift, und Wilhelm
Westphalen und ebenso die Brüder Lubbert,
Friedrich, Ludeke und Dietrich Westphalen geben
für uns und unsere Erben in diesem Brief kund: Allen,
die in unserer Freiheit Fürstenberg wohnen wollen, verleihen
wir folgende Vorrechte: Wer
zu uns zieht, ist die ersten zwei Jahre frei von Pacht und Abgaben. Wer
Wald rodet und Land urbar macht, ist
die ersten sechs Jahre von Pacht und Zehntabgabe befreit. Das
Holz und den Wald, das Wasser und die Felder dürfen
die Siedler mit ihrem Vieh im gleichen Maße nutzen wie wir selbst. Dafür
verpflichten wir die bespannten Bauern, an
sechs Tagen im Jahr mit ihren Pferden für uns zu arbeiten. Bei
der Ernte sollen sie jede zehnte Garbe für uns auf dem Felde liegen lassen. Am
Michaelistag sollen sie uns einen Scheffel Korn liefern von
jedem Morgen Landes, den sie eingesät haben. Jedes
Haus soll uns zu Fastnacht ein Huhn und zu Ostern vierzig Eier geben.
Wir wollen den Bewohnern einen Richter einsetzen, damit er über Streit oder Diebstahl urteilt, und
ein jeder sein Recht vor Gericht einfordern kann. Wer
in Fürstenberg wohnt, kann frei und ungehindert wieder fortziehen, wann
er Lust hat, und wenn er uns nichts mehr schuldet. Wir
Westphalen geloben unseren Mitbewohnern das hier Verbriefte einzuhalten
ohne
jede Arglist, zuverlässig, beständig und unverbrüchlich. Zur
Urkunde und als Zeugnis der Wahrheit haben wir, die Brüder Lubbert,
Domherr und Probst am Busdorfstift, und Wilhelm
Westphalen und ebenso die Brüder Lubbert,
Friedrich, Ludeke und Dietrich Westphalen unsere
Siegel an diesen Brief gehängt. Gegeben
im Jahre des Herrn eintausend
vierhundert vierzig und neun, am Tage des heiligen Blasius. Gekürzte
Fassung anlässlich des 550jährigen Jubiläums Bearbeitung: Bernhard Nolte 1999
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