Die
Schützengesellschaft
In
Fürstenberg trat 1872 ein Kriegerverein an die Stelle der weitaus älteren und
traditionell an den Grundherrn gebundenen Schützenkompanie. Denn schon 1694
hatte Wilhelm Westphalen die bestehende Fürstenberger Schützenkompanie mit
Regeln versehen. In diesem Jahr hatte er in der Nachfolge seines Vaters Lubbert
Jobst den Fürstenberg samt allen Ein- und Zubehörigen vom Paderborner Fürstbischof
als Lehen übernommen.
Die
Schützenbrüder bildeten eine Gesell- und Bruderschaft. Jährlich mußten sie
zwei fundierten Messen beiwohnen. Bei einer angedrohten Strafe von vier Mariengroschen waren die
Schützen verpflichtet, die Leiche eines verstorbenen Schützenbruders zum Grabe
zu geleiten. Weiter war es ihre Aufgabe, zwei Prozessionen zu begleiten. Zu
Johannitag eines jeden Jahres
schossen sie auf die Scheibe, um den besten Schützen zu ermitteln. An diesem
Tag feierten sie ein Volksfest mit Biergelag, wozu ein jeder Schütze für sich
und seine Frau dem Rendanten der Gilde zwei Spint Gerste liefern musste.
Mit
der Musik der Pfeifen und lautem Trommelschlag marschierte die Schützengesellschaft
zum Festplatz. Die Fürstenberger Schützen hielten ihr Schießen auf dem
sogenannten Eckernkamp ab. Der Eckernkamp war eine zur gemeinschaftlichen Hütung
des Viehs genutzte Grasfläche von sechs Morgen Größe. Er lag an der Kuhtrift
vor dem Waldbezirk Hirse.
Dort wurde auch das Festzelt aufgeschlagen.
Der
beste Schütze erhielt einen Hut mit seidenen Bändern als Zeichen seiner Königswürde. Da die Fürstenberger Schützengesellschaft
weder Vermögen besaß noch sonstige Einnahmen vorweisen konnte, legte der
Rendant die Ausgaben für die Scheibe und den Königshut, das waren ein paar
Mariengroschen, auf die Mitglieder um. Während des Schützengelages wurde mit
Frohsinn getanzt.
Außer
an den beiden Feiertagen Fronleichnam und Johanni fanden keine weiteren
Versammlungen der Schützen statt. Bei allen Veranstaltungen forderten die überlieferten
Regeln ein sittliches Betragen. Eine Ordnungsstrafe war jedem angedroht, der
gegen dieses Statut verstieß.
Die
Fürstenberger Schützengesellschaft unterschied sich in ihren Bräuchen und in
ihrem derzeitigen Zustand kaum von den übrigen Gesellschaften der Kantone Büren
und Wünnenberg, wie aus den gesammelten Berichten der Ortsbeamten deutlich
wird. Die Schützen waren bei der preußischen Obrigkeit mehr als umstritten, da sie
ihre Schutz und Ordnungsfunktion seit langem verloren hatten. Früher hatten sie
bei der Arretierung und dem Transport von
Verbrechern und Vagabunden geholfen. Diese Aufgaben übernahm jetzt der Gendarm
oder das preußische Militär.
Der
Bürener Landrat von Hartmann, der von 1803 bis 1816 als Amtmann, Steuereinnehmer
und Richter in Fürstenberg tätig gewesen war, und der die lokalen Verhältnisse
sehr gut kannte, merkte in seinem Bericht dazu an, dass die Schützengesellschaften
nicht mehr nach ihren Regeln lebten. Das Scheibenschießen sei gar mit Gefahr
verbunden, da ordentliche Gewehre nicht vorhanden seien. Das Schießen sei eine
wahre Plackerei. Weiter monierte er, dass die jährlichen Versammlungen in bloße
Trinkgelage ausgeartet seien. Dadurch würde nur die Arbeit versäumt. Durch die
geräuschvolle Begleitung der Schützen sei die Andacht bei den Prozessionen oft
gestört. Nicht zuletzt seien die Kosten für das Festgelage zu hoch und für
manchen sparsam Bemittelten nicht aufzubringen.
Bei
aller Kritik wollte der Landrat die Schützengesellschaften jedoch nicht
aufgehoben sehen, da er wusste, dass der „Landmann auf ein solches Institut
sehr hält“.
Er schlug deshalb der Regierung vor, die Männer der preußischen Landwehr nach
und nach in die Schützengesellschaften aufzunehmen und unter ihrer kundigen
Aufsicht jährlich einige Male Schießübungen zu veranstalten. Er erhoffte sich
damit eine bessere Ordnung und den Einzug militärischen Geistes in die Schützengesellschaft.
Ob das in deren Sinn war, ist anzuzweifeln, denn der Ortsbeamte und Schützencapitain
Rempe schloss seinen vom Landrat im Oktober 1819 angeforderten Bericht mit dem
Bemerken ab: „Eine Waffenübung kann dem eigentlichen Zweck nicht
entsprechen.“Vor
dem Hintergrund der kriegerischen Zeiten war es nur zu verständlich, dass beim
einfachen Volk nur schwerlich Begeisterung für militärische Übungen aufkommen
wollte.
Die
Landbevölkerung hatte im Militär, ob es sich um Freund oder Feind handelte,
stets eine Plage gesehen. Es nahm den Bauern ihre Ernte und ihr Hab und Gut. Es
forderte von ihnen Arbeitsleistungen und zwang ihre Söhne zum Dienst. Deshalb
machten die ersten Aushebungen zum preußischen Militärdienst viele
Schwierigkeiten.
Als
die französische Regierung im Jahr 1807 die Staatsgeschäfte übernahm, keimte
Hoffnung auf Besserung der Rechts- und Lebensverhältnisse auf. Doch schon nach
wenigen Jahren erwiesen sich deren Steuerforderungen und die erzwungenen
Kriegsanleihen noch drückender als die früherer Regierungen. Ständig waren
Einquartierungen oder der Durchzug ganzer Armeen zu erwarten, was für die
Kommune Zwangsabgaben an Futter, Fuhrdienste, Vorspann und Abgabe von Pferden
bedeutete. Kaum waren die Franzosen von den Kosaken vertrieben und preußische Jäger
nachgerückt, verlangten auch diese Ausrüstung und 12 Schießbüchsen.Allein in den Jahren 1812 bis 1814 hatte die Gemeinde Fürstenberg neben
zahlreichen Naturallieferungen 1200 Taler in bar, 415 vierspännige
Kriegerfuhren, 80 Vorlegepferde und 56 Reitpferde stellen müssen. Von 1808 bis
1818 hatten 158 Männer des Dorfes beim Militär unter Waffen gestanden. 28 der
rekrutierten Soldaten waren dabei umgekommen.
Nach
einem vorübergehenden Verbot durch die Franzosen fand sich die Schützengesellschaft
unter den Preußen bald wieder in hergebrachter Weise zusammen, um ein Volksfest
mit Musik und Tanz zu veranstalten. Joseph Graf Westphalen, der Stiefvater und
Vormund des zukünftigen Erben Clemens August, nutzte die wiedergewonnene Stärke,
die der Adel unter der preußischen Herrschaft bald erreicht hatte, um so, wie
seine Vorfahren es getan hatten, die politische Führung des Dorfes zu übernehmen.
Ein Ausdruck dieses Führungsanspruchs waren auch die erneuerten Schützenregeln
von 1821.
Diese
Regeln forderten von den Schützenbrüdern Anstand bei den Zusammenkünften und
Gehorsam gegenüber ihren Vorgesetzten. Die Anzugsordnung verlangte, dass die
einfachen Schützen einen anständigen Rock, Handschuhe und eine Flinte trugen.
Den Offizieren war zusätzlich ein Degen und eine Uniformmütze vorgeschrieben.
Der Schützendiener und der Trommler riefen die Schützen auf, den feierlichen
Messen beizuwohnen oder Prozessionen und Begräbnisse zu begleiten. Jeder Schützenbruder
war verpflichtet, auf den sorgsamen Umgang mit offenem Feuer zu achten und bei
Ausbruch eines Brandes, „was Gott verhüten wolle“, schleunigst an der
Brandstelle zu helfen.
Am
Schützengelage durften nur die Schützen, ihre Frauen und die von den
Offizieren geladenen Ehrengäste teilnehmen. Das Festbier der Schützen hatte
ein dazu beauftragter Brauer aus der zuvor abgelieferten Gerste gebraut. Wer
Branntwein trinken wollte, musste das auf eigene Rechnung tun. Das Schützengelage
sollte nach den Regeln um neun Uhr abends enden. Auf Johannistag sollten die Schützen
der Reihe nach unter der Aufsicht erfahrener Landwehrmänner auf die Scheibe
oder den hölzernen Vogel schießen.
Am
Pfingstfest des Jahres 1821 schenkte Joseph Graf Westphalen zum Gedenken an
seinen drei Jahre zuvor in Frankfurt verstorbenen Vater Clemens August, Burggraf
zu Friedberg, der Schützencompagnie eine neue, schön bemalte Fahne. Durch den
Pastor Heinrich Batsche ließ er sie vor dem Schloss der Bruderschaft der Schützen
feierlich übergeben. Nach der Fahnenübergabe verlas der Schützencapitain die
erneuerten Schützenregeln. Jeder Schütze musste unter der Fahne geloben, diese
Regeln getreu zu befolgen. Drei Salven Salut aus den schweren
Vorderladergewehren und ein dreifaches Hoch auf das hochgräfliche Haus
beendeten den feierlichen Akt, der vor zahlreichen Zuschauern stattgefunden
hatte. Zum Abschluss wurde die neue Fahne an ihren bestimmten Platz zur sicheren
Verwahrung gebracht. Den besten Schuss auf die Scheibe tat in diesem Jahr der
Wagner Heinrich Riese, der als König den von der gräflichen Familie
ausgesetzten Preis entgegennehmen durfte: „vier Ellen schönes Wand zum Kleyde
und einen feinen Huth“.
Graf
Joseph Westphalen hatte die Schützenregeln sicher auch in der Absicht erneuert,
eine verfügbare Ordnungsmacht in der Dorfgemeinschaft zu schaffen. Erst zwei
Jahre zuvor im Jahre 1819 hatte er miterleben müssen, wie sich die
zehntpflichtigen Bauern gegen die mit aller Strenge vorgetragenen Forderungen
seines Gutspächters Kamlah aufgelehnt hatten. Allen voran waren die Frauen
gegangen, die mit Erdkluten die Zehntsammler und den sie begleitenden Gendarmen
von den Kartoffeläckern vertrieben hatten.
Nach
der Übernahme des Familienvermögens hielt Graf Clemens von Westphalen 1829
seinen Einzug in das Dorf. Er wurde von der Schützenkompanie feierlich
empfangen. Alle Kirchenglocken läuteten, und die Schützen ließen ihre Kanonen
und Katzenköpfe krachen. Der junge Graf
war so gerührt, dass er der Schützenkompanie ein Geldgeschenk von 50 Talern
machte.
Während
in den folgenden Jahren etliche Schützengesellschaften der Nachbarorte
eingingen, blieben sie in Essentho, Wünnenberg und Fürstenberg bestehen. Als
der Kantonsbeamte Gockeln im Jahr 1830 einen Nachweis über die stattfindenden
Schützenfeste verlangte, konnte ihm der Ortsbeamte Johannes Hasse, der dem Schützencapitain
Caspar Rempe 1820 im Amt gefolgt war, berichten, dass die Fürstenberger Schützen
aus 60 Mann mit Tambour und Pfeifen bestanden. Jedes Jahr hielten sie fünf
Versammlungen ab: am 1. Mai, auf Fronleichnam und Antoni,
an diesen beiden Tagen, um die Prozession zu begleiten, auf Johanni, um auf die
Scheibe zu schießen, und am Festtage Kreuzerhöhung,
um ebenfalls die Prozession zu begleiten. An den genannten Tagen tranken die Schützenbrüder
1 1/2 Ohm Bier. Die Gesellschaft dauerte höchstens bis 8 Uhr abends. Danach war
jeder Schütze verpflichtet, ruhig nach Hause zu gehen.
Zur
Schützengesellschaft gehörten in Fürstenberg nur verheiratete Männer,
obgleich die Regeln das nicht ausdrücklich forderten. Doch auch die jungen,
noch ledigen Männer wollten einen Verein. Im Jahr 1856 traten deshalb einige
Einwohner Fürstenbergs, an ihrer Spitze der Gastwirt Franz Henneken, gen.
Loneken, an den Amtmann Brunnstein mit dem Ersuchen heran, die bestehende Schützengesellschaft
aufzulösen und einen Schützenverein neu zu begründen.
Dem
Antrag waren eine Unterschriftenliste, auf der zahlreiche Männer mit dem Zusatz
„ledig“ unterzeichnet hatten, und eine vollständige Satzung in 45
Paragraphen beigefügt. Das Ziel des Vereins wurde in § 1 genannt: „Der Schützenverein
bezweckt einen wohlwollenden Gemeinsinn, Belebung des Bürgersinnes, Ehre und
honettes Betragen unter den Bürgern
und Bürgersöhnen der Gemeinde Fürstenberg zu befördern, sowie ihre dankbare
Anerkennung an Sr. Majestät den König, dem vielgeliebten Landesvater an den
Tag zu legen, zugleich auf tätige Hilfeleistung bei Feuersbrünsten und
sonstigen gemeinsamen Gefahren. Endlich bezweckt derselbe auch mit Genehmigung
der Geistlichkeit zur Verherrlichung der kirchlichen Feierlichkeiten und zur
Aufrechterhaltung der Ordnung bei denselben, nach Kräften beizutragen“.
Mitglieder
des Vereins sollten alle Männer zwischen 18 und 50 Jahren werden können. Die
Anzugsordnung sah bei den höheren Schützenoffizieren einen dreieckigen Hut mit
Federbusch und vom Rang eines Leutnants ab runde Hüte als Kopfbedeckung vor. Am
Festtag wollten die Schützen auf einen Adler schießen. Der so ermittelte Schützenkönig
sollte zum Zeichen seiner Würde ein Ordenskreuz erhalten. Aus dem Kreis der
Damen des Dorfes sollte er sich sodann seine Königin wählen dürfen.
Aus
den vorgelegten Regeln sprach ein gewandeltes Bewusstsein der Landbevölkerung.
Man fühlte sich nicht mehr als Untertan oder Hintersasse eines mächtigen,
adligen Grundherrn, sondern als Bürger eines Staates, dessen König man als
Landesvater akzeptierte. Auch die noch ledigen Bürgersöhne sollten
gleichberechtigt am Fest teilnehmen dürfen. Den Festball zierte man nach Art
des Hofes mit einer Königin. Die Ränge und Abzeichen der Offiziere waren der
preußischen Militärtradition entlehnt. Es gab den Major, den Hauptmann, den
Premier-Lieutenant und den Seconde-Lieutenant, den Fähnrich und den Feldwebel.
Der
Amtmann und Schützenoberst Brunnstein berief eine Generalversammlung der Schützenkompanie
ein. Diese Versammlung widersetzte sich jedoch der Auflösung und lehnte eine
Neugründung ab. Die Statuten mussten ohne Unterschrift zu den Akten gelegt
werden. Eine zweite Schützengesellschaft für Bürgersöhne, wie sie in der
Nachbarstadt Büren seit 1828 bestand, konnte sich in Fürstenberg nicht
etablieren.
Den
Schützenplatz allerdings verlegte die Gemeinde während der Separation im Jahr
1869 in die Höppertrift. Das Festzelt wurde jetzt oberhalb der Teiche direkt
neben der Höpperquelle aufgeschlagen. In ihrem Wasser konnte das Bier vorzüglich
gekühlt werden. Vielleicht war das der entscheidende Vorzug des neuen
Festplatzes, der die Schützenbrüder veranlasste, vom Dorf hinunter auf den
Wasserplatz zu ziehen. Das Volksfest wurde von nun an jährlich hier gefeiert.
Der Festplatz wurde vom Kriegerverein übernommen, dem modernen Nachfolger des
ältesten Dorfvereins.